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Zeitungsbericht

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Am Anfang fehlte das Vertrauen

Bei Patienten
die durch einen Arbeitsunfall auf
Hilfe angewiesen sind,
werden die Kosten für unsere
Dienstleistungen durch die
Berufsgenossenschaft in vollem Umfang
übernommen.


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Bei uns - Betreuung in 5 Arbeitstagen

Die Kürzung der Zeit von der Einleitung der Verträge- im Zusammenhang mit der Verbesserung von inneren Prozessen innerhalb des Unternehmens, sind wir für heute bereit eine Dienstleistung in 5 Arbeitstagen vom Abschluss des Vertrags zu beginnen.

Kann ich die Dienstleistungen mit der Krankenkasse
bzw. Pflegekasse Abrechnen?


Bei unserem Kooperationspartner handelt sich um ein Osteuropäisches Pflegeunternehmen, welches uns bei Bedarf Pflege-, und Betreuungskräfte entsendet. Eine Abrechnung als so genannte "Pflegesachleistung" über die Pflegekasse ist zurzeit nicht möglich. Ihr Pflegegeld, je nach Pflegestufe, erhalten Sie selbstverständlich weiterhin durch Ihre Pflegekasse.

Ausnahme ist die Berufsgenossenschaft
hier werden die Kosten in vollem Umfang übernommen.
Bei Patienten die durch Arbeitsunfall auf Hilfe angewiesen sind, werden die Kosten für unsere Dienstleistungen durch die Berufsgenossenschaft in vollem Umfang übernommen.


selbstständige Betreuerinnen und Pflegerinnen
aus Osteuropa sind illegal!


Wir beschäftigen keine selbstständigen Pflegerinnen
und Betreuerinnen aus Osteuropa.
Klicken Sie hier um mehr zu Erfahren....

Ist Ihre Betreuung Illegal?

Möchten Sie Ihre Betreuungshilfe rechtskräftig machen?

Bei uns Sind Sie richtig!
Wir helfen Ihnen gerne und schnell.
Melden Sie sich telefonisch oder persönlich.
Im handumdrehen läuft alles ohne unnötigen Stress.
Diskretion und Vertraulichkeit sichern wir Ihnen heute schon zu.

Pflegegeldinfo:

Geldleistungen
erhält man wenn private Pflegepersonen ( Kinder, Nachbarn ectr. ) pflegen.

Sachleistungen sind die Leistungen die ein professioneller Pflegedienst erbringt.

Kombinationsleistungen sind Leistungen die ein Pflegedienst erbringt aber nicht ganz ausschöpft, sodass noch ein prozentualer Anteil an Geldleistungen verbleibt und dem zu Pflegenden, von der Pflegekasse, überwiesen wird.

Beispiel:
Es wurde Kombinationsleistungen beantragt. Die Pflegeperson hat die Pflegestufe II.
Der Pflegedienst schöpft 50 % der Sachleistung aus, somit erhält die Pflegeperson noch 50% der Geldleistung.

Pflegestufe II Kombileistung oder Sachleistung 921 €
Pflegestufe II Geldleistung 410 €

50 % von 921 € = 460,50 € Pflegedienst
50 % von 410 €= 205 € für die Pflegeperson.

Verhinderungs-/Urlaubspflege 1.432 € pro Kalenderjahr

 





















Provisionsfrei
Bearbeitungsgebührenfrei
Vermittlungsgebührenfrei
Reisekosteninklusiv