1.
Stehen Ihre Betreuungsdienstleistungen im Einklang mit geltendem Landesrecht?
2. Ist ihr
Service tatsächlich vollkommen Legal?
3. Muss ich
eine Mitarbeiterin hier ausländerrechtlich anmelden?
4. Aus welchem
Land stammen die Pflegerinnen?
5. Wie lange
bleibt eine Pflegerin im Turnus?
6. Wie schnell
kann ich die Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
7. Was kosten
die Dienstleistungen?
8. Warum wird
immer nach der Pflegestufe gefragt?
9. Wie hoch
sind die Fahrtkosten?
10. Was ist ihr Tätigkeitsbereich?
11. Welche Tätigkeiten
dürfen von der Pflegerin nicht übernommen werden?
12. Welche Ansprüche werden
durch die Betreuungskraft hinsichtlich ihre Unterkunft
und Verpflegung Gestellt?
13. Arbeiten die Mitarbeiterinnen
wirklich 24-Stunden?
14. Bin ich als „ Arbeitsgeber
“ für die Versteuerung der gewährten Unterkunft und
Verpflegung steuerpflichtig?
15. Wer ist für die Entrichtung
der Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegekasse,
Arbeitslosenversicherung usw.) zuständig?
16. Kann ich die Dienstleistungen
mit der Krankenkasse bzw. Pflegekasse abrechnen?
17. Wie gehe ich mit dem
jetzt eingesetzten Pflegedienst um?
18. Widerrufsrecht.
19. Wie sind die Vertragskündigungsfristen?
20. Wann wird die Rechnung
fällig?
21. Wie gut sprechen die
Betreuungskräfte deutsch?
1. Stehen Ihre Betreuungsdienstleistungen im Einklang mit geltendem
Landesrecht?
Ja. Seit dem 01. Mai 2004 gilt die EU- Dienstleistungsfreiheit auch
für Polen.
2. Ist ihr Service tatsächlich vollkommen Legal?
Die Mitarbeiterinnen unseres Partners sind dort bereits jetzt angestellt
und werden, so Sie Interesse haben, nach Deutschland entsandt, geschult,
vorbereitet und uns zu Ihrer Verfügung gestellt.
Sie bleiben weiter bei der jeweiligen polnischen Firma angestellt
und kommen auf deren Anweisung, die vorher definierten Tätigkeiten
durchzuführen.
3. Muss ich eine Mitarbeiterin hier ausländerrechtlich anmelden?
Nein, es sind keine Behördengänge notwendig, da nicht Sie als Arbeitgeber
auftreten sondern direkt eine Firma mit der Dienstleistung beauftragt
wird.
4. Aus welchem Land stammen die Pflegerinnen?
Unsere Pflegerinnen kommen aus Polen und Rumänien.
5. Wie lange bleibt eine Pflegerin im Turnus?
Die Betreuungskräfte bleiben für 2-3 Monate oder aber nach Absprache
auch länger und wechseln sich an der Betreuungsstelle ab
6. Wie schnell kann ich die Dienstleistungen in Anspruch
nehmen?
Kommt ein Vertrag zustande kann eine Betreuerin nach ca. 5 Arbeitstagen
bei Ihnen sein. Am vereinbarten Ankunftstag werden Sie die Betreuerin
am Busbahnhof oder Bahnhof (ZOB) auf eigene Kosten abholen. Dasselbe
gilt für die Rückkehr der Betreuerin. Die Zeiten für An/Abreise der
Betreuerin bekommen Sie von uns.
7. Was kosten die Dienstleistungen?
Unser Angebot ist mit Sicherheit finanziell interessant und hängt
von der Breite der angeforderten Leistungen sowie dem Gesundheitszustand
(aktuelle Pflegestufe) des Patienten ab. Die Einzelheiten können Ihnen
unsere Berater erläutern.
8. Warum wird immer nach der Pflegestufe gefragt?
Die Pflegestufe des Patienten ist schon für unser erstes Auswahlverfahren
sehr hilfreich.
Wir können nicht einem Patienten der Pflegestufe "3" hat,
eine Betreuerin entsenden die nur bei Pflegestufe "keine"
oder "1" arbeitet. Wir möchten Ihnen eine Betreuerin entsenden,
die entsprechende Erfahrung zu der Pflegestufe des Patienten hat
9. Wie hoch sind die Fahrtkosten?
Die Fahrtkosten werden vom polnischen Pflegedienst bezahlt. Sie werden
die ausgesuchte Betreuerin am vereinbarten Ankunftstag am Busbahnhof
(ZOB) auf eigene Kosten abholen. Dasselbe gilt für die Rückkehr der
Betreuerin. Die Zeiten für An/Abreise bekommen Sie von uns.
10. Was ist ihr Tätigkeitsbereich?
Die Leistungen: Hilfe bei der Grundpflege (bei Hygiene, Ankleiden,
Essen etc.) Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen,
Reinigen) Aktivierende Betreuung (Mobilisierung, Übungen nach Anleitung
der Therapeuten und Ärzte) Individuelle Betreuung nach Notwendigkeit
und Wünschen der Pflegebedürftigkeit.
11.Welche Tätigkeiten dürfen von der Pflegerin nicht übernommen
werden?
Die Osteuropäische Betreuungskräfte dürfen die Behandlungspflege nicht
übernehmen, auch wenn die Pflegerin eine Krankenschwester ist, Ihr
Diplom wird in Deutschland nicht anerkannt. Wir raten dazu, Pflegeleistungen,
welche Ihnen derzeit durch Ihre Pflege/Krankenkasse bezahlt und durch
hiesige Pflegedienste ausgeführt werden, weiterhin auch durchführen
zu lassen. Hilfe kann man nie genug bekommen.
12. Welche Ansprüche werden durch die Betreuungskraft hinsichtlich
ihrer
Unterkunft und Verpflegung Gestellt?
Für die Betreuerin muss ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden,
das Badezimmer muss sie mit benutzen dürfen, Kost und Logis sind frei.
13. Arbeiten die Mitarbeiterinnen wirklich 24-Stunden?
Es ist rund um die Uhr jemand da. Das bedeutet das Betreuungspersonal
wohnt zusammen mit der zu betreuenden Person, kümmert sich um den
Haushalt und übernimmt leichte pflegerische Aufgaben.
14. Bin ich als "Arbeitsgeber" für die Versteuerung
der gewährten Unterkunft und
Verpflegung steuerpflichtig?
Der private Haushalt ist nicht der Arbeitgeber, sondern der Auftraggeber.
Sie erteilen also einen Auftrag an unsere Partnerfirma in Polen, die
polnische Firma entsendet das Betreuungspersonal nach Deutschland,
welche bei Ihnen die Dienstleistung (Dienstleistungsfreiheit nach
dem gültigem EU Recht) verrichtet.
15. Wer ist für die Entrichtung der Sozialabgaben (Krankenversicherung,
Pflegekasse, Arbeitslosenversicherung
usw.) zuständig?
Die Betreuerin ist in Polen angestellt und ist dort auch kranken,-
und sozial Versichert.
Somit fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.
16. Kann ich die Dienstleistungen mit der Krankenkasse bzw.
Pflegekasse
abrechnen?
Bei unserem Kooperationspartner handelt es sich um ein Osteuropäisches
Pflegeunternehmen, welches uns bei Bedarf Pflege-, und Betreuungskräfte
entsendet. Eine Abrechnung als so genannte "Pflegesachleistung"
über die Pflegekasse ist zurzeit nicht möglich. Ihr Pflegegeld, je
nach Pflegestufe, erhalten Sie selbstverständlich weiterhin durch
Ihre Pflegekasse.
Ausnahme ist die Berufsgenossenschaft, hier werden die Kosten
in vollem Umfang übernommen. Wir arbeiten auch mit der Berufsgenossenschaft
zusammen.
Bei Patienten die durch einen Arbeitsunfall auf Hilfe angewiesen sind,
werden die Kosten für unsere Dienstleistungen durch die Berufsgenossenschaft
in vollem Umfang übernommen.
17. Wie gehe ich mit dem jetzt eingesetzten Pflegedienst
um?
Wir raten dazu, Pflegeleistungen, welche Ihnen derzeit durch Ihre
Pflege/Krankenkasse bezahlt und durch hiesige Pflegedienste ausgeführt
werden, weiterhin auch durchführen zu lassen. Hilfe kann man nie genug
bekommen.
Wir sehen uns absolut nicht als Konkurrenz für hiesige Pflegedienste,
unser Service umfasst Bereiche, welche von diesen Einrichtungen personell
wie auch finanziell nicht geleistet werden können.
18. Widerrufsrecht
Es werden nur schriftliche Verträge abgeschlossen. Es wird darauf
hingewiesen, dass der DE seine schriftliche Vertragserklärung innerhalb
von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform ( z.B. Brief,
Fax, E-Mail ) widerrufen kann. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
einer Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
19. Wie sind die Vertragskündigungsfristen?
Vertrag kann ohne Angaben von Gründen während der Laufzeit jederzeit
schriftlich zum Ende eines Monats mit der Einhaltung einer monatlichen
Kündigungsfrist gekündigt werden.
20. Wann wird die Rechnung fällig?
Die monatliche Rechnung wird zwei Mal im Monat ausgestellt bis zum
15-ten und zum Monatsende eines laufenden Monats.
21. Wie gut sprechen die Betreuungskräfte deutsch?
Die Sprachkenntnisse unterscheiden sich in:
1 - Grundkenntnisse (Verstehen gut, Sprechen mit Schwierigkeiten)
2 - Mittele Kenntnisse (einfache Unterhaltungen sind möglich)
3 - Gute Kenntnisse (Unterhaltungen sind ohne Einschränkungen möglich)